Ab Montag, dem 20. April 2020 dürfen bei uns in Bayern wieder erste Geschäfte öffnen. Dazu zählen Bau- und Gartenmärkte und Gärtnereien.
Ab der darauffolgenden Woche, ab dem 27. April, dürfen Geschäfte bis 800 qm wieder öffnen. KfZ-Händler, Buchläden und Fahrradläden dürfen ohne Beschränkungen der Quadratmeterzahl öffnen.
Ab dem 4. Mai 2020 sollen auch Friseure und medizinische Fußpflegestudios wieder öffnen dürfen.
Alle Unternehmen müssen dabei auf Hygieneregeln achten, wie z.B. die 1,5 m Mindestabstand. Außerdem gilt in Bayern eine „Mund-Nasen-Schutz-Pflicht“. Um andere vor Ansteckung zu schützen, müssen Mundschutzmasken beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden.
Übrigens: Ab Montag dürfen Leute auch mit einer anderen haushaltsfremden Person joggen oder spazieren gehen. Das gilt ebenso für Kinder. Sie dürfen sich im Freien mit einer Freundin oder einem Freund treffen. Müssen Kinder dabei direkt beaufsichtigt werden, ist dies nicht mehr zulässig (Stichwort Gruppenbildung).
Für Kinder gibt es in Sachen Kindergarten und Krippe noch keine absehbaren Änderungen. Die Notbetreuung systemrelevanter Berufe ist jedoch sichergestellt. Auch Alleinerziehende sollen Hilfen erhalten.
Die Abschlussklassen sollen ab dem 27. April wieder in die Schulen dürfen.
Das bleibt vorerst geschlossen:
Kindergärten und Krippen, Sportstudios, Schwimmbäder, Kultureinrichtungen, Spielplätze, Kosmetikstudios, Tattoostudios, Zoos. Auch Gottesdienste dürfen noch nicht besucht werden. Touristische Übernachtungen sind nicht erlaubt. Großveranstaltungen bleiben bis Ende August untersagt.